Zum Inhalt springen
Unitify

Rechtsübersicht

Beschlussfassung und Mehrheiten in Deutschland

Kurz gesagt

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kennt kein Beschlussfähigkeitsquorum. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme; steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.

Was das Gesetz sagt

Der Wortlaut des Gesetzes, wie veröffentlicht.

(1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Vorschrift: § 25 Absätze 1 und 2 WEG · Amtlicher Text

Zuletzt geprüft:

Was das in der Praxis bedeutet

Der Paragraf zur Beschlussfassung hat vier Absätze, und keiner verlangt eine Mindestzahl anwesender Eigentümer; das Wort „Beschlussfähigkeit“ kommt im Gesetz nicht vor. Eine Quorumsregel kann sich aber aus einer Vereinbarung oder der Teilungserklärung des jeweiligen Hauses ergeben. Ob eine solche Klausel heute wirksam ist, ist eine Auslegungsfrage; maßgeblich sind die Unterlagen des eigenen Hauses und eine anwaltliche Prüfung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vor der Anwendung sollte sie in Deutschland anwaltlich geprüft werden; auch die Unterlagen des eigenen Hauses sind zu lesen, denn sie können die Anwendung einer Regel ändern.

Wo Unitify ins Spiel kommt

Unitify hält fest, wie jeder Eigentümer abstimmt, und zeigt die Beteiligung (wie viele der eingeladenen Einheiten abgestimmt haben) sowie das Ergebnis. Ob ein Beschluss zustande kommt, bestimmen das Gesetz oben und die eigenen Regeln; die Aufzeichnung hilft beim Prüfen.

So funktioniert es in Unitify

Fragen und Antworten

Was sagt das Gesetz in Deutschland zu Beschlussfähigkeit und Mehrheiten?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kennt kein Beschlussfähigkeitsquorum. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme; steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Woher stammt das, und wann wurde es geprüft?
Das Zitat stammt aus § 25 Absätze 1 und 2 WEG, an der auf dieser Seite verlinkten amtlichen Quelle. Zuletzt wurde es am 21. September 2026 mit dieser Quelle abgeglichen.
← Alle Länder und Themen