Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kennt kein Beschlussfähigkeitsquorum. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme; steht ein Wohnungseigentum mehreren…
Ja. Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung für längstens drei Jahre ohne physische Präsenz der Eigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort…