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Rechtsübersicht

Wohnungseigentumsrecht in Deutschland

3 Themen, jeweils mit der wörtlich zitierten Vorschrift, dem Link zum amtlichen Text und dem Datum der letzten Prüfung.

ThemaVorschriftGeprüft
Beschlussfassung und Mehrheiten

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kennt kein Beschlussfähigkeitsquorum. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme; steht ein Wohnungseigentum mehreren…

§ 25 Absätze 1 und 2 WEG
Virtuelle und elektronische Teilnahme

Ja. Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung für längstens drei Jahre ohne physische Präsenz der Eigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort…

§ 23 Absatz 1a WEG
Erhaltungsrücklage

Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen.

§ 28 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG
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