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Unitify

Software für Hausverwaltungen in Deutschland

Eine Plattform für die WEG-Verwaltung – jedes Anliegen als Vorgang mit Status, Frist und Zuständigkeit, Kundenportal und Bewohner-App für Eigentümer und Beirat, Abstimmungen, Gebäudedokumentation und Zutrittskontrolle. Hausgeld und Jahresabrechnung bleiben in Ihrer Software.

Keine Kreditkarte erforderlich

Ergebnisse aus laufenden Projekten: Ande Tower und Avant Park

  • 300
    App-Downloads in den ersten 24 Stunden (Avant Park)
  • 3×
    schnellere Bearbeitung von Anfragen im Ande Tower
  • 1.000
    angebundene Wohnungen im Avant Park
  • ~500
    Wohnungen im Ande Tower (Batumi)

Im Betrieb bei Ande Tower (Batumi) und Avant Park (Baku)

Auf WEG, HeizkostenV und GEG aufgebaut, an der Primärquelle geprüft

Virtuelle und hybride Eigentümerversammlung (Paragraf 23 WEG)Mit dem am 17. Oktober 2024 in Kraft getretenen Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306) können Eigentümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, Versammlungen für längstens drei Jahre ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz abzuhalten (Paragraf 23 Absatz 1a WEG); die virtuelle Versammlung muss einer Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung vergleichbar sein. Die Möglichkeit, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung per einfacher Mehrheit zuzulassen (hybride Versammlung), besteht unverändert weiter (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 WEG).Übergangsregel bis 2028 (Paragraf 48 Absatz 6 WEG)Wird ein Beschluss nach Paragraf 23 Absatz 1a WEG vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Eigentümer darauf nicht einstimmig verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Versammlung gefassten Beschlüsse.Kostenverteilung in der WEG (Paragraf 16 WEG) und Betriebskosten (BetrKV)Innerhalb einer WEG richtet sich die Kostenverteilung nach Paragraf 16 Absatz 2 WEG: Die Kosten der Gemeinschaft trägt jeder Eigentümer nach dem Verhältnis seiner Miteigentumsanteile, soweit nicht eine Vereinbarung – etwa in der Teilungserklärung – oder ein Beschluss nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 WEG eine andere Verteilung vorsieht. Die Betriebskostenverordnung ist eine mietrechtliche Regelung: Sie definiert, welche laufenden Kosten ein Vermieter auf Mieter umlegen darf – der Katalog des Paragraf 2 BetrKV umfasst unter anderem Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Reinigung, Versicherung und Hauswart –, und schließt Verwaltungs- sowie Instandhaltungskosten ausdrücklich aus (Paragraf 1 Absatz 2 BetrKV). Verwaltungen nutzen den BetrKV-Katalog deshalb dort, wo eine Einheit vermietet ist, für die Weiterbelastung an den Mieter, nicht als Verteilungsmaßstab für das Hausgeld.Monatliche Verbrauchsinformation (HeizkostenV)Wo fernablesbare Heiz- und Warmwasserzähler installiert sind, schreibt die Heizkostenverordnung seit dem 1. Januar 2022 eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer vor, zusätzlich zur Jahresabrechnung. Gebäude ohne fernablesbare Zähler fallen nicht unter diese konkrete Pflicht.Energienachweise (GEG)Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis und schreibt für neue Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien vor. Die Pflicht zur Gebäudeautomatisierung und zum Energiemonitoring (Paragraf 71a GEG) ist eine eigene Regelung, die nur für Nichtwohngebäude mit Heiz-, Kühl- oder kombinierten Anlagen über 290 kW gilt, mit einer Frist zum 31. Dezember 2024, nicht für Wohn-WEGs.
CRM
Bewohner-App
Techniker-App
Abstimmung
KI
Zutritt
Video
Zähler
Buchung
Marktplatz
Unitify

Schluss mit der Routine

Jedes Anliegen landet als Ticket im System, wird bearbeitet und bleibt nachvollziehbar. Eine Plattform für die gesamte Hausverwaltung.

Eine Plattform, gebaut für den WEG-Alltag: Anliegen, Mitteilungen und Eigentümerversammlung an einem Ort.

Eine Plattform, drei Ebenen

  1. Verwaltung

    CRM und Apps für Bewohner und Techniker. Anfragen werden zu Tickets, Mitteilungen kommen mit Lesebestätigung an.

  2. Gebäudetechnik

    Gegensprechanlagen, Zutritt, Kameras, Zähler, E-Ladestationen und Gebäudeleittechnik. Alles, was klassische Verwaltungssoftware nicht abdeckt.

  3. KI und Automatisierung

    KI nimmt Anrufe an, legt Tickets an und erstellt Berichte. Entscheidungen bleiben bei Ihrem Team.

Für die Menschen, die Gebäude am Laufen halten

  • Plattform

    Ihre Schaltzentrale für Anfragen, Bewohnerkommunikation, Zählerstände und Analysen.

  • Bewohner-App

    Mitteilungen, Anliegen, Zählerstände und Abstimmungen direkt in der Bewohner-App.

  • Techniker-App

    Die Aufträge des Tages, Routen, Fotos und Checklisten, direkt vor Ort.

  • KI-Tools

    Ein Concierge, der Anrufe beantwortet, und Berichte, die sich selbst schreiben.

  • Zählerstände

    Eigentümer übermitteln ihre Zählerstände selbst in der App, innerhalb des Ablesezeitraums – ohne Zettel im Briefkasten.

  • Auch für Smart-Building-Technik

    Zutrittskontrolle, Video-Gegensprechanlagen und Fernablesung für Neu- und Bestandsgebäude.

    Resident unlocking the building entrance with a smartphone at a glowing Unitify intercom panel

Alles, was ein Gebäude braucht

Module verbinden sich mit derselben Plattform und derselben Bewohner-App. Starten Sie mit Anfragen und Mitteilungen, der Rest kommt bei Bedarf dazu.

  • Buchungen

    Bewohner buchen Fitnessraum, Sauna oder Besprechungsraum und zahlen in der App.

  • Digitale Besucherzugänge

    Zugänge für Gäste und Kuriere. Türen lassen sich per Smartphone öffnen.

  • Zähler-Telemetrie

    Zählerstände werden automatisch übermittelt, niemand muss von Tür zu Tür gehen.

  • Digitale Gegensprechanlage

    Anrufe von der Gegensprechanlage landen direkt auf dem Smartphone des Bewohners.

  • E-Ladestationen

    Stationen auf der Karte finden, Ladezeiten buchen und direkt in der App bezahlen.

  • Gebäudeleittechnik

    Lüftung, Heizung, Strom und Aufzüge zentral aus der Ferne steuern.

  • KI-Berichte

    Daten hochladen, fertigen Bericht erhalten. Aus Excel, PDF oder sogar WhatsApp-Exporten.

  • Videoüberwachung

    Livebilder, Archiv und Kennzeichenerkennung an der Einfahrt.

  • Projektvermarktung

    Vermarkten Sie neue Projekte direkt an Bewohner Ihrer bestehenden Objekte.

  • Marktplatz

    Kostenpflichtige Services der Hausverwaltung und ihrer Partner.

  • Offene API

    Verbinden Sie Ihre Abrechnung, Ihr ERP, Chatbots oder Geräte.

Funktioniert mit dem, was Sie schon nutzen

Über eine offene API verbinden Sie Unitify mit Banken, Buchhaltungssystemen, Gebäudetechnik und Chatbots.

Integriert

Anbindungen, die Unitify selbst gebaut hat – Zahlungsanbieter in unseren übrigen Märkten und Gebäudetechnik; das Gerät oder der Dienst spricht direkt mit Unitify.

  • Stripe
  • Bank of Georgia
  • Payme
  • Paynet
  • JCC
  • Flitt
  • Yigim
  • Halyk Bank
  • mydom
  • Hikvision

Paynet steht für zwei getrennte Unternehmen – Paynet in Usbekistan und PayNet in Kasachstan. Halyk und ePayment.kz sind dieselbe Integration.

Läuft parallel dazu

Werkzeuge, die Ihr Gebäude bereits nutzt – für Benachrichtigungen und Dateiaustausch, nicht für die Zahlungsabwicklung.

  • Buchhaltungssoftware (Dateiaustausch)
  • Telegram
  • Smarte Geräte
Bewohner-App

Ihre Abrechnung bleibt

Vorschreibung, Hausgeld und Jahresabrechnung laufen weiter in Ihrer Verwaltungssoftware. Unitify ist die Ebene für Eigentümer darüber: Mitteilungen mit Lesebestätigung, Anliegen mit Status, Zählerstände und Abstimmungen.

  • Eigentümer übermitteln ihre Zählerstände selbst in der App, innerhalb des Ablesezeitraums.
  • Anliegen werden zu Vorgängen mit Status – der Eigentümer sieht den Stand bis zum Abschluss.
  • Mitteilungen erreichen Eigentümer per App, E-Mail und Hauswebsite, mit Lesebestätigung.
Mehr zur Bewohner-App
KI-Concierge

Ihre Leitstelle, rund um die Uhr

Der KI-Concierge beantwortet Anrufe und Nachrichten, legt Tickets an und hält Bewohner auf dem Laufenden. Entscheidungen bleiben bei Ihrem Team.

KI-Concierge
  1. Bewohner: Hallo! Bei mir ist das Warmwasser ausgefallen. Können Sie nachsehen lassen, woran es liegt?
  2. KI-Concierge: Hallo! Danke für die Meldung. Wir schicken innerhalb der nächsten Stunde einen Techniker vorbei. Ist jemand zu Hause?
  3. Bewohner: Der Techniker Lukas ist gerade gegangen – alles funktioniert.
  4. KI-Concierge: Schön zu hören! Ich habe die Anfrage als gelöst markiert. Von Ihrer ersten Nachricht bis zur Lösung: 52 Minuten.
Ticket erstelltTechniker zugewiesenGelöst52 Min.

Für alle, die Wohngebäude verwalten

  • Hausverwaltungen

    Anrufe, E-Mail-Ketten und Excel-Listen schmälern Ihre Marge.

    Senken Sie Ihre Verwaltungskosten und entlasten Sie Ihr Team im Alltag.

  • Eigentümergemeinschaften

    Ehrenamtliche gehen in der Verwaltungsarbeit unter.

    Verwalten Sie Ihr Gebäude transparent, ohne Büro.

  • Neue Eigentümergemeinschaften

    Sie gründen gerade eine, ohne System und ohne Budget.

    Richten Sie Bewohnerkommunikation, Anliegen und Abstimmungen ein und arbeiten Sie mit geprüften Dienstleistern. Alles im kostenlosen Tarif.

  • Bauträger

    Chaos nach der Übergabe ruiniert die Marke, die Sie aufgebaut haben.

    Starten Sie eine sofort einsatzbereite Hausverwaltung; die eigene Marke ist als White Label kostenpflichtig buchbar.

Gebäude, die auf Unitify laufen

Ande Tower setzt auf digitale Verwaltung

Ein Premium-Wohnkomplex in Georgien hat Anfragen, Zutritt und Bewohnerkommunikation auf Unitify umgestellt.

  • 80 %
    pünktliche Zahlungseingänge nach sechs Monaten, zuvor 40 %
  • 3×
    schnellere Bearbeitung von Anfragen
  • +❤️
    Bewohnerzufriedenheit
Ande Tower, a premium residential complex, at dusk (illustrative render)

Avant Park: 300 App-Downloads am ersten Tag

Die bauträgereigene Hausverwaltung in Baku hat 1.000 Wohnungen in den ersten Monaten an Unitify angebunden; Bewohner nutzen die App vom ersten Tag an.

  • 1.000
    angebundene Wohnungen
  • 300
    App-Downloads in den ersten 24 Stunden
  • 1.000+ $
    über die App bezahlt in den ersten 24 Stunden
74 %
der eingegangenen Zahlungen über die App im August 2026, zuvor 19 % im Juni 2026
Avant Park · Baku, Aserbaidschan

Was sich mit Unitify ändert

Anfragen gehen in Anrufen und Chats unter
Jede Anfrage landet als nachvollziehbares Ticket im System
Mitteilungen per Aushang und Rundmail, niemand weiß, wer sie gelesen hat
Mitteilungen in App, E-Mail und Hauswebsite, mit Lesebestätigung
Gegensprechanlage, Kameras und Zähler in getrennten Systemen
Alle Gebäudesysteme auf einer Plattform
Berichte brauchen Tage in Excel
KI erstellt Berichte aus Rohdaten in Minuten
Bewohner rufen an, um nachzufragen
Bewohner sehen den Status in der App
Der Kauf beginnt mit Vertriebsgespräch und Vertrag
Starten Sie heute kostenlos, sprechen Sie mit uns, wenn Sie bereit sind
Ilia Sotonin, founder of Unitify

Aus der Praxis einer Hausverwaltung entwickelt

2012 gründete Ilia Sotonin eine Hausverwaltung. Das Bereitschaftstelefon lag auch nachts neben ihm, also schrieb er selbst die Software. Daraus wurde eine Plattform für 10.000 Hausverwaltungen und mehr als 5 Millionen Wohnungen. Unitify ist diese Plattform, für den internationalen Markt neu gebaut.

  • 2012
    Start in der Hausverwaltung
  • 10.000
    Hausverwaltungen
  • 5 Mio.+
    Wohnungen

So läuft der Wechsel

Sobald Sie uns Zugang geben, ist der Umstieg innerhalb einer Woche erledigt. Oder Unitify setzt auf Ihrem bisherigen System auf und spiegelt dessen Daten – Sie müssen nicht alles auf einmal umstellen.

  1. 1

    Sie geben uns Zugang oder schicken Exporte

    Geben Sie uns Zugang zu Ihrem bisherigen System oder senden Sie Exporte: Objekte, Einheiten, Eigentümer und Kontakte.

  2. 2

    Datenübernahme und Abgleich

    Wir übernehmen die Stammdaten in Unitify und gleichen sie mit Ihren Unterlagen ab. Buchhaltung und Hausgeld bleiben in Ihrem System.

  3. 3

    Parallelbetrieb zur Probe oder Spiegelung

    Sie testen Unitify für einen Probezeitraum neben Ihrem bisherigen System – oder arbeiten dort weiter, während Unitify dessen Daten spiegelt.

  4. 4

    Umstellung

    Wenn Sie so weit sind, arbeitet Ihr Team in Unitify; Buchhaltung und Hausgeld bleiben in Ihrem System.

Preise

Preise, die mit Ihrem Bestand mitwachsen

Unbegrenzte Nutzer und Objekte in jedem Tarif. Optionale Zusatzmodule zahlen Sie nur, wenn Sie sie aktivieren: Video und Gegensprechanlage 1 € pro Wohneinheit; ein Abrechnungsmodul für Verwaltungen ohne eigene Abrechnungssoftware 0,5 € pro Rechnung (in Pro kostenlos).

  • Kostenlos

    0 €

    pro Wohneinheit und Monat

    • Basisfunktionen.
    • Eine Mitteilung pro Monat an Bewohner.
    • Keine KI-Funktionen.

    Ein Tarif, keine Testphase. Keine Karte, kein Ablaufdatum.

  • Base

    Am beliebtesten
    1 €

    pro Wohneinheit und Monat

    • Voller Umfang der Basisfunktionen.
    • Unbegrenzte Mitteilungen an Bewohner.
    • KI-Klassifizierung von Anfragen.
    • Digitale Besucherzugänge.
    • Buchung von Gemeinschaftsflächen.

    30 Tage, keine Kreditkarte nötig

  • Pro

    3 €

    pro Wohneinheit und Monat

    • Alles aus Base.
    • KI-Concierge.
    • KI-Berichte.
    • Abrechnung und Rechnungen inklusive.
    • API-Zugang.
    • Smart-Building-Integrationen.

    KI-Funktionen werden pro Vorgang in KI-Credits abgerechnet, zusätzlich zum Tarifpreis: 1 Credit = 0,01 €, 500 Credits pro Monat sind inklusive. Sie legen das Ausgabenlimit fest, es gibt also keine Überraschungsrechnungen.

    30 Tage, keine Kreditkarte nötig

Alle Preise ansehen

Fragen, die Hausverwaltungen stellen

Was ist eine WEG-Verwaltung und was macht sie konkret?

Sie ist die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwaltung, die das Gebäude im Alltag führt: Hausgeld einziehen, laufende Rechnungen zahlen, die Instandhaltungsrücklage verwalten, die jährliche Hausgeldabrechnung erstellen und die Eigentümerversammlung organisieren.

Ist eine virtuelle Eigentümerversammlung zulässig?

Ja, mit dem am 17. Oktober 2024 in Kraft getretenen Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306): Eigentümer können mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, Versammlungen für längstens drei Jahre ohne physische Präsenz abzuhalten (Paragraf 23 Absatz 1a WEG), sofern die virtuelle Versammlung einer Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung vergleichbar ist. Wird der Beschluss vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 dennoch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, außer die Eigentümer verzichten einstimmig darauf (Paragraf 48 Absatz 6 WEG). Die Möglichkeit per einfacher Mehrheit, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung zuzulassen, bestand bereits vorher und bleibt unverändert.

Welche Kosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten?

Innerhalb einer WEG richtet sich die Kostenverteilung nach Paragraf 16 Absatz 2 WEG: Jeder Eigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seiner Miteigentumsanteile, soweit nicht eine Vereinbarung – etwa in der Teilungserklärung – oder ein Beschluss nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 WEG eine andere Verteilung vorsieht. Die Betriebskostenverordnung listet dagegen nur die Kosten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf – der Katalog des Paragraf 2 BetrKV umfasst etwa Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Reinigung, Versicherung und Hauswart – und schließt Verwaltungs- sowie Instandhaltungskosten ausdrücklich aus (Paragraf 1 Absatz 2 BetrKV); Verwaltungen nutzen diesen Katalog deshalb nur dort, wo eine Einheit vermietet ist.

Muss der Heizverbrauch monatlich mitgeteilt werden?

Nur wo fernablesbare Zähler installiert sind. Seit dem 1. Januar 2022 schreibt die Heizkostenverordnung in diesem Fall eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer vor, zusätzlich zur Jahresabrechnung.

Was unterscheidet Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum ist die einzelne Einheit, die ein Eigentümer allein renovieren oder verkaufen kann. Gemeinschaftseigentum ist alles, was der WEG gemeinsam gehört: Bausubstanz, Dach, Fassade, Treppenhäuser und die technischen Anlagen des Gebäudes, über die gemeinsam entschieden wird.

Können Sie vorhandene Gegensprechanlagen und Zutrittskontrolle anbinden?

In der Regel ja. Hat die Türstation, der Controller, die Kamera oder der Zähler eine Integrationsschnittstelle (API, SIP, ONVIF oder ein Modbus- bzw. M-Bus-Gateway), binden wir sie projektbezogen an die Bewohner-App an. Schranken mit Kennzeichenerkennung, Aufzugszugang und Smart Home laufen genauso als Projektarbeit. Ohne Schnittstelle geht es nicht; das Modell prüfen wir vor Vertragsschluss.

Aus dem Blog

Bereit, die Routine loszuwerden?

Kostenlos starten, ohne Verpflichtung

  • Dauerhaft kostenlos, keine Testphase

    Unbegrenzte Nutzer und Objekte für 0 €. Für die meisten Eigentümergemeinschaften und kleinen Hausverwaltungen reicht der kostenlose Tarif im Alltag aus.

  • Wir übernehmen die Migration

    Sie kommen von einer anderen Software? Wir übertragen Ihre Daten und richten die nötigen Integrationen ein.

  • Sie können sofort starten

    Registrieren Sie sich, legen Sie Ihr erstes Gebäude an und probieren Sie Unitify aus. Eine Demo buchen Sie erst, wenn Fragen auftauchen.