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Unitify

Eine Plattform für WEG-Verwaltung und Smart-Building-Betrieb in Deutschland

Unitify verbindet Video-Gegensprechanlagen, Zutrittskontrolle, Kameras, Zählerdaten und eine Bewohner-App in einem System, damit eine Hausverwaltung eine Wohnungseigentümergemeinschaft führt, ohne für jedes Gebäudesystem eine eigene Hersteller-App zu pflegen. Alles mit Schnittstelle (API, SIP) binden wir projektbezogen an: Gegensprechanlagen, Zutrittscontroller, Schranken mit Kennzeichenerkennung, Aufzugszugang, Kameras, Zähler und Smart Home in den Wohnungen.

Gebaut für den WEG-Alltag

Eine Plattform, gebaut für den WEG-Alltag: Anliegen, Mitteilungen und Eigentümerversammlung an einem Ort.

Auf WEG, HeizkostenV und GEG aufgebaut, an der Primärquelle geprüft

Jede Angabe verlinkt die Primärquelle, keine Zusammenfassung Dritter.

Virtuelle und hybride Eigentümerversammlung (Paragraf 23 WEG)

Mit dem am 17. Oktober 2024 in Kraft getretenen Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306) können Eigentümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, Versammlungen für längstens drei Jahre ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz abzuhalten (Paragraf 23 Absatz 1a WEG); die virtuelle Versammlung muss einer Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung vergleichbar sein. Die Möglichkeit, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung per einfacher Mehrheit zuzulassen (hybride Versammlung), besteht unverändert weiter (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 WEG).

Paragraf 23 WEG, gesetze-im-internet.de ↗

Übergangsregel bis 2028 (Paragraf 48 Absatz 6 WEG)

Wird ein Beschluss nach Paragraf 23 Absatz 1a WEG vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Eigentümer darauf nicht einstimmig verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Versammlung gefassten Beschlüsse.

Paragraf 48 WEG, gesetze-im-internet.de ↗

Kostenverteilung in der WEG (Paragraf 16 WEG) und Betriebskosten (BetrKV)

Innerhalb einer WEG richtet sich die Kostenverteilung nach Paragraf 16 Absatz 2 WEG: Die Kosten der Gemeinschaft trägt jeder Eigentümer nach dem Verhältnis seiner Miteigentumsanteile, soweit nicht eine Vereinbarung – etwa in der Teilungserklärung – oder ein Beschluss nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 WEG eine andere Verteilung vorsieht. Die Betriebskostenverordnung ist eine mietrechtliche Regelung: Sie definiert, welche laufenden Kosten ein Vermieter auf Mieter umlegen darf – der Katalog des Paragraf 2 BetrKV umfasst unter anderem Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Reinigung, Versicherung und Hauswart –, und schließt Verwaltungs- sowie Instandhaltungskosten ausdrücklich aus (Paragraf 1 Absatz 2 BetrKV). Verwaltungen nutzen den BetrKV-Katalog deshalb dort, wo eine Einheit vermietet ist, für die Weiterbelastung an den Mieter, nicht als Verteilungsmaßstab für das Hausgeld.

Paragraf 16 WEG, gesetze-im-internet.de ↗

Monatliche Verbrauchsinformation (HeizkostenV)

Wo fernablesbare Heiz- und Warmwasserzähler installiert sind, schreibt die Heizkostenverordnung seit dem 1. Januar 2022 eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer vor, zusätzlich zur Jahresabrechnung. Gebäude ohne fernablesbare Zähler fallen nicht unter diese konkrete Pflicht.

Paragraf 6a HeizkostenV, gesetze-im-internet.de ↗

Energienachweise (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis und schreibt für neue Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien vor. Die Pflicht zur Gebäudeautomatisierung und zum Energiemonitoring (Paragraf 71a GEG) ist eine eigene Regelung, die nur für Nichtwohngebäude mit Heiz-, Kühl- oder kombinierten Anlagen über 290 kW gilt, mit einer Frist zum 31. Dezember 2024, nicht für Wohn-WEGs.

Paragraf 71a GEG, gesetze-im-internet.de ↗

Die Hardware-Ebene, fest in Ihre Plattform integriert

Sprechanlage, Zugang, Video, Zähler und E-Ladestationen laufen über Mini-Apps, direkt neben Ihren Anfragen und Ihrer bestehenden Verwaltungssoftware.

Digitale Sprechanlage

Anrufe gehen direkt aufs Smartphone. Eintritt per App, BLE-Tag oder Gesicht.

Unitify digital intercom: unlock screen in the resident app next to the intercom panel

Zutrittskontrolle

Kontaktloser Eintritt per Smartphone oder Tag. Fahrzeugzugang per Kennzeichenerkennung.

Unitify access control: Smart Pass screen next to a contactless door reader

Videoüberwachung

Live-Kameras, digitale Archive und Kennzeichenerkennung an der Einfahrt.

Unitify video surveillance: camera list in the app next to a CCTV camera

Zähler-Telemetrie

Zählerstände kommen von den Bewohnern in der App, per Datei oder über die API Ihres Messsystems. Smart Meter mit Schnittstelle binden wir projektbezogen an.

Unitify meter telemetry: electricity readings and consumption chart next to a utility meter room

E-Ladestationen

Stationen auf der Karte, Ladevorgänge werden in der App gebucht, abgerechnet und verfolgt.

Unitify EV charging station installed at a residential building

Gebäudeleittechnik

Lüftung, Heizung, Aufzüge und weitere Systeme in einem Dashboard, mit sofortigen Warnungen.

Geräte, Orchestrator, Bewohner-App

1

Geräte

Sprechanlagen, Zutrittskontrolle, Kameras, Zähler, E-Ladestationen und Gebäudetechnik, von jedem Anbieter.

2

Orchestrator

Unitify verbindet jedes Gerät mit einem Dashboard. Neue Hardware kommt als Mini-App dazu, nichts wird ersetzt.

3

Bewohner-App

Eine App für Türen, Zähler, Sprechanlage und Laden. Kein fünftes Login zum Merken.

Fragen, die Hausverwaltungen stellen

Was ist eine WEG-Verwaltung und was macht sie konkret?

Sie ist die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte Verwaltung, die das Gebäude im Alltag führt: Hausgeld einziehen, laufende Rechnungen zahlen, die Instandhaltungsrücklage verwalten, die jährliche Hausgeldabrechnung erstellen und die Eigentümerversammlung organisieren.

Ist eine virtuelle Eigentümerversammlung zulässig?

Ja, mit dem am 17. Oktober 2024 in Kraft getretenen Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306): Eigentümer können mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, Versammlungen für längstens drei Jahre ohne physische Präsenz abzuhalten (Paragraf 23 Absatz 1a WEG), sofern die virtuelle Versammlung einer Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung vergleichbar ist. Wird der Beschluss vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 dennoch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, außer die Eigentümer verzichten einstimmig darauf (Paragraf 48 Absatz 6 WEG). Die Möglichkeit per einfacher Mehrheit, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung zuzulassen, bestand bereits vorher und bleibt unverändert.

Welche Kosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten?

Innerhalb einer WEG richtet sich die Kostenverteilung nach Paragraf 16 Absatz 2 WEG: Jeder Eigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seiner Miteigentumsanteile, soweit nicht eine Vereinbarung – etwa in der Teilungserklärung – oder ein Beschluss nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 WEG eine andere Verteilung vorsieht. Die Betriebskostenverordnung listet dagegen nur die Kosten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf – der Katalog des Paragraf 2 BetrKV umfasst etwa Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Reinigung, Versicherung und Hauswart – und schließt Verwaltungs- sowie Instandhaltungskosten ausdrücklich aus (Paragraf 1 Absatz 2 BetrKV); Verwaltungen nutzen diesen Katalog deshalb nur dort, wo eine Einheit vermietet ist.

Muss der Heizverbrauch monatlich mitgeteilt werden?

Nur wo fernablesbare Zähler installiert sind. Seit dem 1. Januar 2022 schreibt die Heizkostenverordnung in diesem Fall eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer vor, zusätzlich zur Jahresabrechnung.

Was unterscheidet Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum ist die einzelne Einheit, die ein Eigentümer allein renovieren oder verkaufen kann. Gemeinschaftseigentum ist alles, was der WEG gemeinsam gehört: Bausubstanz, Dach, Fassade, Treppenhäuser und die technischen Anlagen des Gebäudes, über die gemeinsam entschieden wird.

Können Sie vorhandene Gegensprechanlagen und Zutrittskontrolle anbinden?

In der Regel ja. Hat die Türstation, der Controller, die Kamera oder der Zähler eine Integrationsschnittstelle (API, SIP, ONVIF oder ein Modbus- bzw. M-Bus-Gateway), binden wir sie projektbezogen an die Bewohner-App an. Schranken mit Kennzeichenerkennung, Aufzugszugang und Smart Home laufen genauso als Projektarbeit. Ohne Schnittstelle geht es nicht; das Modell prüfen wir vor Vertragsschluss.

Aus dem Blog

Bereit, Ihr nächstes Projekt smarter zu machen?

Unitify verbindet jedes Gebäudesystem in einer Plattform und einer Bewohner-App, für neue Projekte genauso wie für bestehende Gebäude.