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Unitify

Eine Plattform für Hausverwaltung und Smart-Building-Betrieb in Österreich

Unitify verbindet Video-Gegensprechanlagen, Zutrittskontrolle, Kameras, Zählerdaten und eine Bewohner-App in einem System und hält die Gebäudedokumentation, die ein Wiener Bauwerksbuch braucht, laufend aktuell, statt sie unter Fristdruck nachträglich zusammenzusuchen. Alles mit Schnittstelle (API, SIP) binden wir projektbezogen an: Gegensprechanlagen, Zutrittscontroller, Schranken mit Kennzeichenerkennung, Aufzugszugang, Kameras, Zähler und Smart Home in den Wohnungen.

Gebaut für den Hausverwaltungs-Alltag

Eine Plattform für den Verwaltungsalltag: Anliegen, Mitteilungen und Eigentümerversammlung an einem Ort.

Auf Wiens Bauordnung aufgebaut, an der Primärquelle geprüft

Jede Angabe verlinkt die Quelle, keine Zusammenfassung Dritter.

Bauwerksbuch-Pflicht (Paragraf 128a Bauordnung für Wien)

Die Wiener Bauordnung verlangt für Neu-, Zu- und Umbauten bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige ein von unabhängiger Stelle erstelltes Bauwerksbuch (Paragraf 128a Absatz 2). Es ist von der Eigentümerin oder vom Eigentümer, bei bestellter Hausverwaltung von dieser, laufend in elektronischer Form zu führen und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen (Paragraf 128a Absatz 5). Für bestehende Gebäude gelten gestaffelte Stichtage, und diese Bauwerksbücher sind seit 1. Juli 2024 in der Bauwerksbuch-Datenbank der Stadt Wien zu registrieren (Paragraf 128a Absatz 3, Paragraf 128c). Das Gesetz nennt drei Ausnahmen: Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m². Das ist eine Wiener Bauordnungs-Bestimmung, kein bundesweites österreichisches Gesetz: sie gilt innerhalb Wiens und nicht automatisch in anderen Bundesländern.

Paragraf 128a Bauordnung für Wien, ris.bka.gv.at ↗

Übergangsfristen für bestehende Wiener Gebäude

Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, brauchen ein registriertes Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027, Gebäude von 1. Januar 1919 bis 1. Januar 1945 bis 31. Dezember 2030. Für Gebäude, die nach dem 1. Januar 1945 errichtet wurden, nennt Paragraf 128a Absatz 3 keinen Stichtag für die erstmalige Erstellung; eine Pflicht kann sich aber aus einem späteren Zu- oder Umbau (Paragraf 128a Absatz 2) oder aus einem Auftrag der Behörde im begründeten Einzelfall ergeben.

Paragraf 128a Bauordnung für Wien, ris.bka.gv.at ↗

Die Hardware-Ebene, fest in Ihre Plattform integriert

Sprechanlage, Zugang, Video, Zähler und E-Ladestationen laufen über Mini-Apps, direkt neben Ihren Anfragen und Ihrer bestehenden Verwaltungssoftware.

Digitale Sprechanlage

Anrufe gehen direkt aufs Smartphone. Eintritt per App, BLE-Tag oder Gesicht.

Unitify digital intercom: unlock screen in the resident app next to the intercom panel

Zutrittskontrolle

Kontaktloser Eintritt per Smartphone oder Tag. Fahrzeugzugang per Kennzeichenerkennung.

Unitify access control: Smart Pass screen next to a contactless door reader

Videoüberwachung

Live-Kameras, digitale Archive und Kennzeichenerkennung an der Einfahrt.

Unitify video surveillance: camera list in the app next to a CCTV camera

Zähler-Telemetrie

Zählerstände kommen von den Bewohnern in der App, per Datei oder über die API Ihres Messsystems. Smart Meter mit Schnittstelle binden wir projektbezogen an.

Unitify meter telemetry: electricity readings and consumption chart next to a utility meter room

E-Ladestationen

Stationen auf der Karte, Ladevorgänge werden in der App gebucht, abgerechnet und verfolgt.

Unitify EV charging station installed at a residential building

Gebäudeleittechnik

Lüftung, Heizung, Aufzüge und weitere Systeme in einem Dashboard, mit sofortigen Warnungen.

Geräte, Orchestrator, Bewohner-App

1

Geräte

Sprechanlagen, Zutrittskontrolle, Kameras, Zähler, E-Ladestationen und Gebäudetechnik, von jedem Anbieter.

2

Orchestrator

Unitify verbindet jedes Gerät mit einem Dashboard. Neue Hardware kommt als Mini-App dazu, nichts wird ersetzt.

3

Bewohner-App

Eine App für Türen, Zähler, Sprechanlage und Laden. Kein fünftes Login zum Merken.

Fragen, die Hausverwaltungen stellen

Was ist ein Bauwerksbuch?

Eine laufend geführte elektronische Dokumentation des baulichen Zustands und der Instandhaltungsgeschichte eines Gebäudes, nach Wiener Baurecht verpflichtend, damit Stadt und Eigentümer ein aktuelles Bild des Gebäudezustands haben, statt es bei Bedarf aus Papierakten zu rekonstruieren.

Ist eine virtuelle Eigentümerversammlung zulässig?

Nach dem WEG 2002 kann eine Eigentümergemeinschaft Beschlüsse schriftlich im Umlaufweg fassen, ohne physische Versammlung, wenn die erforderliche Mehrheit in dieser Form zustimmt. Ob ein vollständig virtuelles Versammlungsformat angeboten wird, folgt der Praxis der jeweiligen Hausverwaltung, nicht einer einzelnen bundesweiten Regelung wie der deutschen von 2024.

Für welche Gebäude gilt die Bauwerksbuch-Pflicht?

Neubauten, Zubauten und Umbauten innerhalb Wiens, vor Erstattung der Fertigstellungsanzeige, nach Paragraf 128a Absatz 2 der Bauordnung für Wien. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht nach Paragraf 128a Absatz 3 mit gestaffelten Stichtagen. Das Gesetz nimmt Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m² aus. Es handelt sich um eine Wiener Bestimmung, die nicht automatisch in anderen Bundesländern gilt.

Bis wann muss ein Bauwerksbuch für Altbauten in Wien erstellt werden?

Gebäude von vor dem 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 2027, Gebäude von 1. Januar 1919 bis 1. Januar 1945 bis 31. Dezember 2030, jeweils elektronisch in der Bauwerksbuch-Datenbank der Stadt Wien registriert.

Was ist eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG 2002?

Die Gemeinschaft, die sich automatisch unter den Eigentümern eines Gebäudes bildet, sobald mehr als eine Einheit besteht. Sie entscheidet über gemeinsame Angelegenheiten und bestellt eine Hausverwaltung, die das operative Geschäft in ihrem Namen führt.

Können Sie vorhandene Gegensprechanlagen und Zutrittskontrolle anbinden?

In der Regel ja. Hat die Türstation, der Controller, die Kamera oder der Zähler eine Integrationsschnittstelle (API, SIP, ONVIF oder ein Modbus- bzw. M-Bus-Gateway), binden wir sie projektbezogen an die Bewohner-App an. Schranken mit Kennzeichenerkennung, Aufzugszugang und Smart Home laufen genauso als Projektarbeit. Ohne Schnittstelle geht es nicht; das Modell prüfen wir vor Vertragsschluss.

Aus dem Blog

Bereit, Ihr nächstes Projekt smarter zu machen?

Unitify verbindet jedes Gebäudesystem in einer Plattform und einer Bewohner-App, für neue Projekte genauso wie für bestehende Gebäude.